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Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung


Die Betriebsrente ist eine weitere Säule der Altersversorgung. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Zusatzleistung des Arbeitgebers. Eine betriebliche Altersvorsorge bieten vor allem große Unternehmen mit vielen Angestellten an. Allerdings ist hier die Tendenz bereits zurückgegangen. In Zeiten, in denen über hohe Lohnnebenkosten diskutiert wird, werden auch freiwillige Leistungen in der Privatwirtschaft seltener.

Das heißt aber nicht, dass Sie der Willkür des Arbeitgebers ausgesetzt sind. Die Zusage vom Arbeitgeber zur Zahlung einer Betriebsrente ist bindend. Sie kann also nicht nach Lust und Laune oder bei schlechter Wirtschaftslage wieder gestrichen werden. Es ist jedoch möglich, dass für Neueinsteiger in einem Betrieb keine Betriebsrente mehr zugesagt wird. In diesem Fall empfiehlt es sich besonders, z. B. durch die Riester-Rente zusätzlich private, vom Staat geförderte Vorsorge zu treffen. Übrigens kann auch die betriebliche Altersvorsorge durch staatliche Zulagen oder Steuerfreiheit im Rahmen der Riester-Rente gefördert werden.

Durch die Rentenreform 2002 soll die Betriebliche Altersversorgung wieder attraktiver werden. Die Grundlagen für betriebliche Altersrenten sind im Betriebsrentengesetz (BetrAVG) geregelt. Sieht der Tarifvertrag eine Betriebsrente vor, so müssen mindestens die mit diesem Gesetz geschaffenen Rahmenbedingungen erfüllt sein. Hierzu gehören insbesondere

* die Unverfallbarkeit der Ansprüche,
* die Anpassungspflicht der Bezüge,
* die Insolvenzsicherung (was ist, wenn der Arbeitgeber irgendwann nicht mehr existiert?) und
* die Möglichkeit einer Abfindung.

Es gibt verschiedene Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung:

* die Direktversicherung
* betriebliche Pensionszusagen (Direktzusage)
* Unterstützungs- und Pensionskassen
* seit 01.01.2002 die Pensionsfonds

Durch Gehaltsumwandlung ist es dem Arbeitnehmer möglich, sich an den Aufwendungen zur betrieblichen Altersversorgung zu beteiligen. Dies bringt ihm und dem Arbeitgeber einige Vorteile. Ab 01.01.2002 besteht ein Rechtsanspruch auf Gehaltsumwandlung.

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst gibt es eine gesonderte Zusatzversorgung über die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VbL).

Erkundigen Sie sich nach Ihren Ansprüchen aus einer betrieblichen Altersversorgung bei Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Betriebsrat! (Quelle:rententips.de)


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